Kosten

Rechtsbeistand und Rentenberater

Die Vergütung für meine Tätigkeiten ist gesetzliche geregelt und bemisst sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Die Gebühr für das erste Beratungsgespräch beträgt je nach Aufwand und rechtlichen Schwierigkeiten in der Regel zwischen 145,00 € und maximal 226,10 €.

Die Vergütung im Rahmen einer Mandatsübernahme (z.B. Antragsstellungen, gerichtliche Vertretung, Erstellung von Gutachten, etc.) richtet sich nach den §§ 2 und 3 RVG.

In Einzelfällen ist es aufgrund des Aufwands notwendig eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Vergütung im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung (z.B. Vereinbarung einer Pauschalvergütung oder Stundenvergütung) zu treffen.

Versicherungsberater

Für meine Tätigkeit im Bereich der Versicherungsberatung werden im Erstberatungsgespräch nach gemeinsamer Einschätzung des Aufwands entweder Stundensätze oder eine Pauschale vereinbart.

Alle genannten Beträge verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Hinweis:

Die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Altersversorgung entstehenden Rechtsberatungskosten sind in der Regel als Werbungskosten steuerlich absetzbar (nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Steuerberater).

Raimund Wolf