Versicherungsberater

Stellung und berufliche Unabhängigkeit der Versicherungsberater sind gesetzlich definiert:

Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall beraten oder gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertreten, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein.

Versicherungsberatung ist…

  1. …neutrale und unabhängige Beratung in allen Versicherungsfragen, ohne Verkauf oder Vermittlung.
  2. …für gewerbliche und industrielle Unternehmen sowie Privatverbraucher
  3. …zuständig für die Prüfung, Vereinbarung und Änderung von Versicherungsverträgen
  4. .. Beratung und Vertretung im Schadenfall

Raimund Wolf