- sind gerichtlich zugelassen
- sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
- sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden
- unterliegen der Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts oder Landgerichts
- sind ein Organ der Rechtspflege
Der Deutsche Bundestag:
Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben – insbesondere bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten – als unentbehrlich erwiesen.
Weitergehende Informationen zum Berufsstand des Rentenberaters erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesverbandes der Rentenberater