Rentenberater

  • sind gerichtlich zugelassen
  • sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
  • sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden
  • unterliegen der Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts oder Landgerichts
  • sind ein Organ der Rechtspflege

Der Deutsche Bundestag:

Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben – insbesondere bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten – als unentbehrlich erwiesen.

Weitergehende Informationen zum Berufsstand des Rentenberaters erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesverbandes der Rentenberater

www.rentenberater.de

Raimund Wolf